Verfahren / Prozess

Wird das Projekt Gornerli im Rahmen der bestehenden Konzession realisiert oder ist eine neue Konzession notwendig?

Weder noch. Das Projekt Gornerli wird mit Hilfe einer Zusatzkonzession zu der bestehenden Grande Dixence-Konzession realisiert. Das Konzessionsverfahren betrifft nur den Teil Gornerli, die bestehenden Konzessionen der Grande Dixence sind nicht tangiert.

Wieso beteiligt sich der Kanton nicht am Projekt?

Die aktuelle Konzession und ihr Zusatz laufen bis zum Konzessionsende der bestehenden Grande-Dixence-Konzession Ende 2044. Danach ist eine Konzessionserneuerung oder eine Neukonzessionierung notwendig. In diesem Rahmen ist eine kantonalen Beteiligung gemäss geltender Gesetzgebung vorgesehen.

Welche Rolle nimmt die Gemeinde Zermatt in diesem Projekt ein?

Die Gemeinde Zermatt ist Konzessionsgeberin der betroffenen Wasserkräfte auf Territorium der Gemeinde Zermatt und Mitinitiantin des Projektes Gornerli. Die Gemeinde Zermatt ist direkt im Projekt-Steuerungsgremium vertreten und über alle Projektschritte informiert. Die zukünftige Zusammenarbeit und alle relevanten Themen werden zwischen der Gemeinde Zermatt und der Grande Dixence gemeinsam geregelt.

Benötigt das Projekt Gornerli Subventionen und falls ja, wie viel?

Die aktuelle Gesetzgebung sieht für neue Wasserkraftwerke eine Förderung vor. Damit soll die Grundlage für die Energiestrategie 2050 gelegt werden, nämlich die fossilen Energien durch erneuerbare Energie abzulösen. Die Förderhöhe von einzelnen Projekten erfolgt abhängig von den Baukosten und den Strompreisprognosen. Obwohl das Projekt Gornerli wirtschaftlich interessant ist, ist je nach Marktpreisprognose und der definitiven Baukosten auch das Projekt Gornerli auf Förderbeiträge angewiesen.

Wie wirkt sich das neue Stromgesetz (Mantelerlass) auf das Projekt aus?

Gornerli ist das grösste Projekt im Rahmen des Runden Tisches. Mit dem neuen Stromgesetz wird das raumplanerische Verfahren auf kommunaler Stufe vereinfacht, ohne dass dabei die geltenden Konzessions- und das Baugenehmigungsverfahren eingeschränkt werden. Mit Annahme des Stromgesetze wurde das Projekt Gornerli auf die Stufe «nationales Interesse» gesetzt und hat damit Vorrang zu Schutz-Interessen. Sämtliche demokratischen Rechte im Zusammenhang mit dem Einspracheverfahren bleiben gemäss geltender Gesetzgebung unangetastet. Im Rahmen der Einigung am Runden Tisch wurde zudem vereinbart, dass die Projekte geeignete Ausgleichsmassnahmen vorzuschlagen und umzusetzen haben.

Wie wird sichergestellt, dass die neue Staumauer sicher genug gebaut und betrieben wird?

Jede Staumauer in der Schweiz unterliegt der eidgenössischen Stauanlagenverordnung. Zuständig für die Einhaltung dieser Verordnung ist das Bundesamt für Energie (BFE). Das BFE kontrolliert das Projekt und stellt sicher, dass sämtliche geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden. Die Betreiber müssen die dafür notwendigen Vorkehrungen treffen (Sicherheitsorgane, Messinstallationen, Tests etc.).

Welches sind aus heutiger Sicht die grössten Projektrisiken?

Die Machbarkeit des Projektes ist grundsätzlich aufgezeigt. Neben den üblichen Standardrisiken bei solchen Grossbauwerken schätzt die Projektträgerschaft zurzeit die Verfahrensrisiken (Zusatzkonzession und Plangenehmigung sowie Einsprachen und Beschwerden), die Risiken im Zusammenhang mit der Festlegung und der Bewilligung der Ausgleichsmassnahmen, die geologischen und hydrologischen Risiken, die Risiken im Rahmen einer angestrebten Einigung mit den Interessensgruppen sowie die Risiken im Zusammenhang mit der anspruchsvollen Logistik am höchsten ein.

Ist der Bau eines solchen Projektes in einem BLN-Gebiet überhaupt erlaubt?

Das Projekt Gornerli ist ein Projekt von nationaler Bedeutung und befindet sich im BLN-Gebiet Nr. 1707 Dent Blanche -Matterhorn-Monte-Rosa. Gemäss dem Energiegesetz (EnG) und dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ist der Bau des Projektes Gornerli nicht grundsätzlich verboten, ein grösstmöglicher Schutz ist jedoch anzustreben und die baulichen Auswirkungen sind durch Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu kompensieren.

Wie wird die Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen erfolgen?

Dem Schutz-Interesse wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und in Zusammenarbeit mit den Interessensgruppen grösstmögliche Beachtung geschenkt. Das Ziel besteht darin, gemeinsam mit den Interessensgruppen ein Projekt zu entwickeln, welches allseits akzeptiert wird. Sollte es trotzdem Einsprachen geben, so besteht die Möglichkeit, sich aussergerichtlich zu einigen. Im anderen Fall werden die Gerichte im Rahmen der geltenden Gesetzgebung über die Bewilligung zu entscheiden haben.

Inwiefern wird sich das Gornerli-Projekt positiv auf die regionale und die überregionale Hochwassersicherheit auswirken?

Das Rückhaltevolumen Gornerli hätte die beiden Hochwasser der Mattervispa Ende Juni 2024 in Zermatt verhindert (ausgenommen Schäden aus dem Seitenbach Triftbach) und die Hochwasserschäden im Val d’Hérens und im gesamten Mattertal stark reduziert. In Zukunft ist vermehrt mit vergleichbaren bzw. noch stärkeren Hochwassern zu rechnen. Das Projekt Gornerli wird auch stärkere Hochwasser in Grenzen halten und damit das Schadensrisiko minimieren. Zudem werden mit dem Projekt Gornerli örtliche Risiken wie Ausbruch von Gletscherseen, Murgängen oder grossflächige Hangbewegungen und damit entstehende Hochwasser stark abgeschwächt.

Wie erfolgt die zukünftige Stauseebewirtschaftung in Bezug auf Stromproduktion, Hochwasserschutz und Wasserversorgung?

Dem Hochwasserschutz und der Wasserversorgung wird im Rahmen der zukünftigen Stausee-Bewirtschaftung eine prioritäre Rolle in Form einer Volumen- bzw. Wasservorhaltung zukommen. Die zukünftige Bewirtschaftung wird zwischen der Grande Dixence und der Gemeinde Zermatt verbindlich geregelt

Cookie-Einwilligungserklärung
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen