BEGLEITGRUPPE UMWELT
Die Realisierung des Gornerli hat Auswirkungen auf Landschaft, Umwelt und Tourismus. Es gilt deshalb, eine sorgfältige Interessensabwägung zwischen Schutz der Landschaft und Nutzung des Wasserspeichers zu treffen sowie geeignete Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu definieren. In der Begleitgruppe Umwelt pflegen die Projektverantwortlichen dazu im Sinne eines partizipativen Vorgehens einen engen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern diverser Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (WWF, Pro Natura, Aqua Viva, Mountain Wilderness, Stiftung für Landschaftsschutz), des Schweizerischen Fischereiverbands sowie verschiedener Tourismusorganisationen (Bergsteiger Zermatt, Schweizerischer Alpenclub SAC, Gemeinde Zermatt). Im Weiteren gehören der Begleitgruppe Umwelt verschiedene kantonale Dienststellen an.
BEGLEITGRUPPE BEHÖRDEN
Der Mehrzweckspeicher Gornerli ist sowohl für die Gemeinden, den Kanton wie auch für die ganze Schweiz von grosser Bedeutung. Damit das Projekt optimal koordiniert werden kann, wurde im November 2024 die Begleitgruppe Behörden ins Leben gerufen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Konzessionsgemeinden, des Kantons, des Bundes sowie der Grande Dixence. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Projekt koordiniert und zielorientiert voranzutreiben. Dazu ist es notwendig, dass alle in das Verfahren involvierten Stellen, Gremien und Behörden eng und effizient zusammenarbeiten und regelmässig Informationen austauschen.
KONZESSIONSGEMEINDEN UND KANTON
Für das Projekt Gornerli wird die bestehende Konzession Grande Dixence mit einer Zusatzkonzession erweitert. Die Zusatzkonzession dauert wie die bestehende Grande Dixence-Konzession bis Ende 2044. Die bestehende Konzession selbst wird nicht tangiert. Gleichzeitig mit der Zusatzkonzession wird mit den Konzessionsgebern, d.h. mit den 21 Konzessionsgemeinden sowie dem Kanton, auch die Restwertentschädigung bei Konzessionsende 2044 geregelt. Da die geplanten Investitionen während der verbleibenden Konzessionsdauer von rund 10 bis 15 Jahren nicht amortisiert werden können, muss die Restwertentschädigung zwischen dem heutigen Eigentümer Grande Dixence und den zukünftigen Eigentümern (Konzessionsgemeinden und Kanton) festgelegt werden. Um diese Verhandlungen zu führen, haben sich die beiden Parteien Anfang 2024 darauf geeinigt, eine entsprechende Arbeitsgruppe (ACC GD) ins Leben zu rufen. Parallel wurden die Konzessionsgeber im Rahmen verschiedener Informationsanlässe über das Projekt und das weitere Vorgehen informiert.
BEVÖLKERUNG
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Medien
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